RATGEBER · TREIBHAUSGASMINDERUNGSQUOTE

THG-Prämie für Elektroautos

Rechtliche Grundlagen, Antragsfristen für 2026 und Ausblick auf 2027 sachlich erklärt. Wie Fahrzeughalter ihre THG-Quote geltend machen und worauf bei der Beantragung zu achten ist.
Redaktioneller Prüfstand: 13. Oktober 2026

Anträge für das Quotenjahr 2026 können noch bis zur gesetzlichen UBA-Frist am 15. November 2026 eingereicht werden. Für das Quotenjahr 2027 liegen marktweit noch keine finalen Quotenpreise vor.

38. BImSchV konform

1. Was ist die THG-Prämie und was bedeutet THG-Quote?

Die Abkürzung THG steht für Treibhausgas. Die THG-Quote (Treibhausgasminderungsquote) ist ein durch das Bundes-Immissionsschutzgesetz (§ 37a BImSchG) etabliertes Klimaschutzinstrument. Es verpflichtet Mineralölkonzerne, die fossile Kraftstoffe wie Benzin und Diesel in Deutschland vertreiben, die dabei entstehenden Treibhausgasemissionen schrittweise um einen gesetzlich festgeschriebenen Prozentsatz zu senken.

Erreichen die Kraftstoffhersteller ihre Minderungsziele nicht aus eigener Kraft (z. B. durch das Beimischen von Biokraftstoffen), drohen empfindliche staatliche Strafzahlungen. Als Ausgleich dürfen die Konzerne CO2-Minderungen von Dritten zukaufen.

Warum Elektroautohalter davon profitieren:

Reine Elektrofahrzeuge stoßen im Fahrbetrieb lokal keine Treibhausgase aus. Gemäß der 38. BImSchV wird der Ladestrom von Elektrofahrzeugen pauschal als Beitrag zur CO2-Vermeidung im Straßenverkehr anerkannt. Fahrzeughalter können diese pauschale Strommenge zertifizieren lassen und als THG-Quote an die Mineralölwirtschaft verkaufen. Der Erlös aus diesem Handel ist die sogenannte THG-Prämie.

2. Wer ist anspruchsberechtigt und welche Fahrzeuge zählen?

Die gesetzlichen Kriterien für die Förderfähigkeit sind in der 38. BImSchV präzise definiert:

Förderfähig (Berechtigt)
  • Reine Batterie-Elektrofahrzeuge (BEV): Nur Autos mit reinem Elektroantrieb (Feld P.3: Elektro).
  • Pkw (Klasse M1): Privat- und Firmenwagen.
  • Nutzfahrzeuge (N1, N2, N3): E-Transporter und schwere E-Lkw.
  • E-Busse (Klasse M3) sowie amtlich zugelassene E-Krafträder.
  • Leasing- & Finanzierungsfahrzeuge: Maßgeblich ist stets der eingetragene Halter.
Nicht förderfähig (Ausgeschlossen)
  • Plug-in-Hybride (PHEV): Auch bei großer Batterie gesetzlich ausgeschlossen.
  • Voll- & Mild-Hybride: Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor.
  • Zulassungsfreie Fahrzeuge: E-Scooter, Pedelecs und zulassungsfreie Kleinkrafträder mit Versicherungskennzeichen.
  • Fahrzeuge ohne deutsche Zulassung: Eine amtliche deutsche Zulassung ist Voraussetzung.
Halter vs. Eigentümer: Anspruchsberechtigt ist ausschließlich die Person oder das Unternehmen, die bzw. das in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) als Halter eingetragen ist. Wem das Auto rechtlich gehört (z. B. der Leasingbank oder dem Fuhrparkmanagement), spielt für den THG-Antrag keine Rolle.

3. Quotenjahre 2026 und 2027 im direkten Vergleich

Der THG-Anspruch entsteht jeweils für ein konkretes Kalenderjahr. Da Marktpreise und behördliche Fristen jahrgangsbezogen verwaltet werden, müssen 2026 und 2027 getrennt betrachtet werden:

KriteriumQuotenjahr 2026 (Aktiv)Quotenjahr 2027 (Ausblick)
Status der AntragsannahmeAntrag aktiv möglichAusblick / Beträge noch offen
Gesetzliche UBA-Meldefrist15. November 2026 beim Umweltbundesamt (§ 8 38. BImSchV)15. November 2027 beim Umweltbundesamt (§ 8 38. BImSchV)
Anbieter-AnnahmeschlussCa. Ende Oktober / Anfang November 2026Startet zum Jahreswechsel 2026/2027
Pauschale Strommenge (Pkw M1)2.000 kWh (Bundesanzeiger)Wird im Bundesanzeiger bekannt gemacht
AuszahlungsbeträgeMarktabhängig (beobachtete Angebote bis zu 350 € für Pkw)Noch offen (wird marktweit erst festgelegt)

* Hinweis zu Fristen: Die gesetzliche Frist gemäß § 8 der 38. BImSchV verpflichtet Dienstleister, gesammelte Quotenanträge bis spätestens 15. November des jeweiligen Jahres beim Umweltbundesamt einzureichen. Wer sein Fahrzeug für 2026 nicht fristgerecht anmeldet, kann diesen Anspruch für 2026 später nicht mehr nachholen.

4. Unterlagen & Schritt-für-Schritt-Ablauf der Beantragung

Als privater oder gewerblicher Fahrzeughalter kann man die THG-Quote in der Regel nicht direkt als Einzelfahrzeug beim Umweltbundesamt abrechnen, da das UBA Mindestquotenmengen verlangt. Die Abwicklung erfolgt daher über spezialisierte THG-Dienstleister.

Benötigte Unterlagen:

  • FahrzeugscheinVorder- und Rückseite der Zulassungsbescheinigung Teil I (Foto oder Scan).
  • HalterdatenVor- und Nachname bzw. Firmenname exakt wie im Fahrzeugschein.
  • BankverbindungGültige IBAN eines SEPA-Kontos für die spätere Prämienauszahlung.

Der Prozess in 4 Schritten:

  1. 1
    Registrierung & Upload

    Fahrzeugschein hochladen und Bankverbindung angeben. Der Dienstleister prüft die amtliche Ausfertigung.

  2. 2
    Einreichung beim Umweltbundesamt

    Der Dienstleister bündelt tausende Fahrzeuge und reicht die Anträge gesammelt beim UBA zur behördlichen Prüfung ein.

  3. 3
    Behördliche Zertifizierung

    Das Umweltbundesamt gleicht die Fahrgestellnummer (FIN) ab, schließt Doppeleinreichungen aus und stellt ein offizielles Quoten-Zertifikat aus.

  4. 4
    Quotenverkauf & Auszahlung

    Die zertifizierte Quote wird an quotenpflichtige Unternehmen verkauft und der vereinbarte Betrag auf Ihr Konto überwiesen.

5. Sonderfälle: Fahrzeugwechsel, Verkauf und unterjährige Zulassung

Einmaligkeitsprinzip: Eine THG-Prämie kann für jedes Fahrzeug (eindeutig identifiziert über die Fahrzeug-Identifizierungsnummer FIN) im jeweiligen Kalenderjahr nur genau einmal beantragt werden.

Wichtig beim Kauf eines gebrauchten E-Autos:

Erkundigen Sie sich beim Vorbesitzer oder Händler vor dem Kauf, ob die THG-Quote für das laufende Kalenderjahr bereits beantragt wurde. Hat der Vorbesitzer den Antrag bereits eingereicht, wird ein erneuter Antrag für dasselbe Kalenderjahr vom Umweltbundesamt ausnahmslos abgelehnt – auch wenn das Fahrzeug inzwischen auf Sie umgemeldet ist. Eine anteilige Aufteilung nach Monaten existiert gesetzlich nicht.

Verkauf im laufenden Jahr: Wenn Sie Ihr Fahrzeug im Laufe des Jahres verkaufen oder abmelden, bleibt Ihr Anspruch auf die THG-Prämie für das betreffende Jahr bestehen, sofern das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Antragstellung auf Sie zugelassen war und der Antrag ordnungsgemäß eingereicht wurde.

6. Auszahlungshöhe, Marktschwankungen & steuerliche Einordnung

Die THG-Prämie ist keine staatlich subventionierte Festprämie mit Garantieanspruch. Die Vergütung basiert auf den Preisen am freien Quotenmarkt:

  • Marktmechanismus: Wenn Mineralölkonzerne hohe Mengen an THG-Quoten nachfragen (z. B. durch gestiegene gesetzliche Minderungsquoten), steigen die Erlöse pro Tonne CO2. Bei hohem Angebot oder alternativen Erfüllungsoptionen sinkt der Preis.
  • Vergütungsmodelle:
    • Fix-Prämie: Der Dienstleister garantiert einen festen Euro-Betrag unabhängig vom späteren Verkaufspreis. Das Risiko fallender Quotenpreise trägt der Anbieter.
    • Flex-Prämie: Der Halter erhält einen prozentualen Anteil (z. B. 80–90 %) des tatsächlichen Verkaufserlöses. Bei steigenden Quotenpreisen winkt mehr Ertrag, bei fallenden weniger.
  • Steuerliche Behandlung:
    • Privatvermögen: Nach Abstimmung der obersten Finanzbehörden der Länder unterliegt die THG-Prämie bei Privatpersonen, die ihr E-Auto im Privatvermögen halten, in der Regel nicht der Einkommensteuer (keine sonstige Leistung nach § 22 Nr. 3 EStG).
    • Betriebsvermögen: Bei Firmenwagen und gewerblich genutzten Fahrzeugen stellt die Auszahlung eine steuerpflichtige Betriebseinnahme dar.

7. Worauf sollte man bei THG-Dienstleistern achten?

Bei der Auswahl eines Vermittlers sollten Fahrzeughalter insbesondere folgende Punkte prüfen:

Vertragslaufzeit & Abtretung

Vermeiden Sie Verträge, die die THG-Quote automatisch für Folgejahre abtreten oder mehrjährige Kündigungsfristen vorsehen. Seriöse Partner beschränken den Antrag auf das ausgewählte Quotenjahr.

Transparente Gebühren

Prüfen Sie, ob der genannte Betrag eine Netto- oder Brutto-Angabe ist und ob zusätzliche Bearbeitungs- oder Transaktionsgebühren einbehalten werden.

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QUOTENJAHR 2026Aktiv
Antrag für 2026 möglich

Einreichung beim Umweltbundesamt bis 15.11.2026. Gültig für alle reinen E-Autos mit Zulassung im Jahr 2026.

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QUOTENJAHR 2027Vorschau
Beträge noch offen

Verbindliche Quotenwerte und Anbieterangebote für 2027 stehen marktweit noch nicht fest. Freischaltung erfolgt nach Marktbestätigung.

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Häufige Fragen zur THG-Prämie

Alle wesentlichen Fragen zu Berechtigung, Fristen, Auszahlung und Fahrzeugwechsel auf einen Blick.

Dokumentierte Primärquellen & Gesetzesgrundlagen

GesetzVERIFIZIERT
§ 37a Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)

Gesetzliche Pflicht zur Minderung von Treibhausgasen für Unternehmen, die fossile Kraftstoffe in Verkehr bringen.

VerordnungVERIFIZIERT
38. BImSchV (Verordnung zur Treibhausgasminderung bei Kraftstoffen)

Regelt die Anrechnung von elektrischem Strom für reine Batterie-Elektrofahrzeuge (§§ 5–8) sowie die gesetzliche Meldefrist zum 15. November.

BehördeVERIFIZIERT
Umweltbundesamt (UBA) – Vollzug der 38. BImSchV

Amtliche Bescheinigung von Strommengen und Festlegung pauschaler Schätzwerte für Straßenfahrzeuge im Bundesanzeiger.

MinisteriumVERIFIZIERT
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)

Übergeordneter Verordnungsgeber für die Weiterentwicklung der THG-Quote im Verkehrssektor.

Quellenangabe & Zitierweise
„ladestandorte.de (Hrsg.). THG-Prämie für Elektroautos: Antrag & Voraussetzungen. Verzeichnis öffentlicher Ladeinfrastruktur in Deutschland. Online verfügbar unter: https://www.ladestandorte.de/thg-praemie (Stand: Stand: 13. Oktober 2026).“
Redaktionelle Transparenz & DatenherkunftRedaktionelle Prüfung: ladestandorte.de (Treibhausgasminderungsquote & E-Mobilität)
Stand: 13. Oktober 2026
38. BImSchV & BImSchG: Gesetzliche Verordnung zur Festlegung weiterer Bestimmungen zur Treibhausgasminderung bei Kraftstoffen.
Umweltbundesamt (UBA): Vollzugsbehörde für die Zertifizierung von Strommengen und amtliche Schätzwerte nach Bekanntmachung im Bundesanzeiger.
Fakten auf einen Blick
Rechtsgrundlage:§ 37a BImSchG
Zuständige Behörde:Umweltbundesamt
Antragsfrist 2026:15.11.2026 (UBA)
Pkw-Strommenge:2.000 kWh (M1)
Plug-in-Hybride:Ausgeschlossen
Häufigkeit:1x pro Kalenderjahr
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