Ladekarten-Dschungel: Roaming-Preise, monatliche Grundgebühren & wer wirklich spart
1. Die Trennung von CPO und EMP verstehen
Um günstige Ladekosten zu erzielen, ist das Verständnis der Rollenteilung im Elektromobilitätsmarkt elementar:
- CPO (Charge Point Operator): Betreibt die physische Ladesäule (z. B. Ionity, Aral pulse, Fastned). Er legt die Großhandelspreise fest.
- EMP (E-Mobility Provider): Gibt die Ladekarte oder App an den Endverbraucher aus (z. B. EnBW mobility+, DKV, Maingau) und berechnet den Kundentarif.
Wenn Sie mit der Ladekarte von Anbieter A an einer Säule von Anbieter B laden, spricht man von Roaming. Hierfür verlangen viele EMPs erhebliche Aufschläge von 10 bis 30 Cent pro Kilowattstunde gegenüber dem Laden an eigenen Säulen.
2. Die 3 Fahrerprofile: Welcher Tarif passt zu Ihnen?
Profil A: Der Heimlader (Gelegenheitsnutzer öffentlich)
Lädt zu 90 % an der eigenen Wallbox für ca. 0,30–0,33 €/kWh. Öffentliche Ladesäulen werden nur 1- bis 2-mal monatlich auf Ausflügen genutzt.
Profil B: Der Laternenparker (Keine eigene Wallbox)
Ist auf innerstädtische AC-Säulen und gelegentliche Schnelllader beim Wocheneinkauf angewiesen (Monatsbedarf: ca. 150–250 kWh).
Profil C: Der Langstrecken-Pendler & Vielfahrer
Fährt über 25.000 km pro Jahr und lädt wöchentlich mehrfach an Autobahn-HPC-Stationen.
3. Der Einfluss der AFIR-Verordnung (EU 2023/1804)
Gemäß Art. 5 Abs. 1 der europäischen AFIR-Verordnung müssen alle seit dem 13. April 2024 neu in Betrieb genommenen öffentlich zugänglichen Schnellladepunkte ab 50 kW verpflichtend mit kontaktlosen Kartenterminals (NFC für Debit- und Kreditkarten) direkt an der Station ausgestattet sein. Ein QR-Code allein erfüllt an diesen neuen Schnellladepunkten nicht die vorgeschriebenen Zahlungsanforderungen – zusätzliche QR-basierte Bezahloptionen sind dadurch jedoch nicht verboten. Für bestehende Schnellladepunkte entlang des transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-V) greift eine gesetzliche Nachrüstpflicht zum 1. Januar 2027. An Ladepunkten unter 50 kW sowie an sonstigen Altanlagen kann die Ad-hoc-Zahlung weiterhin über QR-Codes abgewickelt werden. Zu beachten ist, dass spontane Ad-hoc-Preise in der Regel über den konditionierten Tarifen vertragsgebundener Ladekarten liegen.
Tarifrechner & Ladekarten-Vergleich
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„ladestandorte.de (Hrsg.). Ladekarten-Dschungel: Roaming-Preise, monatliche Grundgebühren & wer wirklich spart. Verzeichnis öffentlicher Ladeinfrastruktur in Deutschland. Online verfügbar unter: https://www.ladestandorte.de/ratgeber/ladekarten-dschungel (Stand: November 2026).“